Wie erhält man in Thailand ein Besuchervisum für die Schweiz?

Nachfolgend schildert der Webmaster den Ablauf des Verfahrens. Seine Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgen ohne Gewähr.

Die Anmeldung bei der Schweizer Botschaft in Bangkok muss drei Monate früher erfolgen, als der Besuch geplant ist. Darum, alles früh genug organisieren.

Zulässig ist ein Besuch bis zu drei Monaten im Schengenraum, wobei die Schweiz das Land sein muss, in welchem sich der Besucher am meisten aufhält und untergebracht werden kann. 

Der Gastgeber in der Schweiz besorgt sich zuerst alle persönlichen Daten des Feriengastes, am besten schriftlich mit Kopien. Dann wird ein Formular für das Schengenvisum aus dem Internet herunter geladen und am PC ausgefüllt. Das ausgefüllte Formular kann anschließend ausgedruckt werden.  Eine Speicherung mit Daten ist leider aus technischen Gründen nicht möglich. 

Nachfolgend die Internetadresse für das Formular: http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/tha.Par.0370.File.tmp/visa%20visitor%20(d)_Schengen%20.pdf

Der Gastgeber schickt dem Besucher nebst dem ausgefüllten Formular auch eine schriftliche Einladung auf Deutsch. Darin verpflichtet er sich, für die Bezahlung sämtlicher anfallenden Kosten während dem Aufenthalt in der Schweiz. Nach telefonischer Voranmeldung begibt sich der Feriengast dann mit dem ausgefüllten Formular und dem Einladungsschreiben zur Schweizer Botschaft in Bangkok.

Voranmeldung Telefon 1 900 333 340  von Mo bis Fr. von 08.00h - 17.00h

Dort wird man einem Verhör unterzogen. Wer nicht gut vorbereitet ist, wird vom weiblichen, thailändi- schen Personal geringschätzig behandelt und abgeputzt. Pass mit Kopie und zwei neuen biometrischen Fotos mitbringen. Das heisst, Frontalaufnahmen mit ernstem Gesichtsausdruck und ohne Kopfbe- deckung (Kopftuch für Muslime ausgenommen) und der Kopf muss 70 - 80% der Bildfläche ausfüllen. 

Neben dem Einladungsschreiben des Garanten wird eine Bestätigung verlangt, dass der Flug mit Rück- reiseticket gebucht ist. Dazu eine Bestätigung einer Krankenversicherung mit drei Monaten Gültigkeit im Schengenraum. Familienbuch zum Nachweis einer allfälligen Verwandtschaft ist mitzubringen.

Die Botschaft kann den Entscheid innerhalb von 5 Tagen nach eigenem Ermessen fällen. Personen aus finanziell bescheidenen Verhältnissen haben wenig Chancen. Lehrer oder gutbezahlte Beamte kommen besser weg. 

Die Gebühr für das Gesuch beträgt 60 Euro. Dieser Betrag wird im Falle einer Ablehnung nicht zurück erstattet und gegen einen ablehnenden Entscheid kann nur mit sehr hoher Gebühr rekurriert werden.

Der Schalter für eine persönliche Befragung ist geöffnet von Mo bis Fr und von  09.00h -11.30h

Über den Garanten in der Schweiz werden Auskünfte bezüglich Zahlungsfähigkeit eingezogen. Ein Bankguthaben von mindestens Fr. 30'000.-  ist Voraussetzung. 

Homepage der Botschaft, wo alles Wissenswerte nachzulesen ist: 

www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/asia/vtha.html    (Kapitel Dienstleistungen)